
Deutschlandweite Förderung von steckfertigen PV-Anlagen oder sogenannten Balkonkraftwerken
Übersicht der Förderungen für Mini-PV-Anlagen in Deutschland
Förderungen für Balkonkraftwerke nach Bundesland
In Zeiten des verstärkten Umweltbewusstseins und der Suche nach nachhaltigen Energielösungen erfreuen sich Balkonkraftwerke zunehmender Beliebtheit. Die innovative Technologie ermöglicht es, auch auf begrenztem Raum erneuerbare Energie zu erzeugen und somit einen persönlichen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke in Deutschland.
Balkon-PV, Stecksolargerät, steckfertige PV-Anlage, Mini-Solaranlage, Balkon-Modul, Stecker-PV, Kleinst- PV-Anlage, Mikro-PV-Anlage – diese vielfältigen Bezeichnungen verdeutlichen die verschiedenen Facetten der kompakten Photovoltaik-Anlagen, die sich einfach an nahezu jedem Balkon installieren lassen. Erfahren Sie in diesem Artikel wie Bundesländer die Installation durch attraktive Förderprogramme unterstützen.
Sie haben sich bereits über Balkonkraftwerk Förderungen in Deutschland Informiert und suchen nach einem passenden Balkonkraftwerk welches gefördert werden kann? Die besten Angebote finden Sie in unserem Onlineshop! solarschlau Onlineshop
Baden-Württemberg
Balkonkraftwerk Förderung Baden-Württemberg
Baden-Württemberg bietet in Kommunen, Landkreisen, oder Städten verschiedene Förderungen für Balkonkraftwerke oder steckfertige Solaranlagen an. Folgend finden Sie einige Beispiele:
Die passende Mini PV-Anlage finden Sie hier!
Bühl:
Förderung einer Mini PV-Anlage mit pauschal 300€
https://www.buehl.de/dachgruen
Filderstadt:
150€ pro Balkonkraftwerk
https://www.filderstadt.de/start/service/balkonkraftwerke+_+foerderung.html
Freiburg:
Förderung von Maximal 200€ pro Balkon PV-Anlage
https://www.freiburg.de/pb/232441.html
Friedrichshafen:
Balkonkraftwerke ab 300W mit 300€ pauschal.
Friolzheim:
Zuschuss von 100€ je Balkon Anlage
https://www.friolzheim.de/verwaltung/wegweiser/verfahren/B/balkonkraftwerke-id_122/
Heidelberg:
Die Förderhöhe beträgt 50% der förderfähigen Kosten, wobei diese auf 1.500 Euro begrenzt sind. Für Heidelberg-Pass(+)-Inhaber*innen werden die vollen förderfähigen Kosten (maximal 1.500 Euro) abzüglich eines Eigenanteils von 50 Euro übernommen.
https://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Leben/foerderbaustein+_photovoltaikanlagen_.html
Heddesheim:
100€ pro 200W Anlage, max. 200€
https://www.heddesheim.de/de/Wirtschaft-und-Bauen/Umwelt-Klimaschutz/Umweltfoerderprogramm
Kehl:
Maximal 200€, unter bestimmten Voraussetzungen max. 300€ pro Stecker PV-Anlage
https://www.kehl.de/leben+in+kehl/umwelt+und+klima/foerdermoeglichkeiten
Kornwestheim:
pauschal max. 200€ pro Haushalt
Lörrach:
pauschal max. 200€ pro Haushalt
Ludwigsburg:
Die Förderhöhe beträgt bis zu 300 € pro Haushalt. Für Haushalte mit der Ludwigsburg Card erhöht sich die Förderung auf bis zu 1.450 € pro Wohneinheit.
https://www.ludwigsburg.de/start/leben+in+ludwigsburg/klimabonus+ludwigsburg.html
Neubulach:
Förderung von pauschal 100€ für ein Stecksolargerät.
https://www.neubulach.de/de/Wirtschaft-Wohnen/Foerderung-Mini-PV-Anlage
Schwaikheim:
Förderung von pauschal 200€ für eine Kleinst-PV-Anlage
https://www.schwaikheim.de/wirtschaft-bauen/Umweltschutz/Foerderung-Stecker-Photovoltaikanlagen
Schwetzingen:
300€ Förderung, maximal 30% der Anschaffungskosten (Bruttokosten) der Mini-Photovoltaik-Anlage https://www.schwetzingen.de/startseite/stadtentwicklung/foerderprogramme.html
Stuttgart:
Steckerfertige PV‐Anlagen (sogenannte Balkonmodule) werden mit einem pauschalen Zuschuss von 200 Euro je Anlage gefördert. Inhaber einer gültigen Bonuscard + Kultur erhalten einen pauschalen Zuschuss von 300 Euro.
https://www.stuttgart.de/solaroffensive
Ulm:
50% der Anschaffungskosten, max. 250€
https://www.ulm.de/leben-in-ulm/bauen-und-wohnen/finanzielle-hilfen-und-förderprogramme
Weinheim:
Pro installiertem Balkonmodul wird eine Förderung von 50€ gewährt.
https://www.weinheim.de/startseite/stadtthemen/foerderung.html
Bayern
Balkonkraftwerk Förderung Bayern
Auch in Bayern bieten einzelne Gemeinden und Städte Förderungen für Balkonkraft an.
Das passende Balkonkraftwerk finden Sie hier!
Folgend einige Beispiele:
Erlangen-Hoechstadt:
Übersicht mit Programmen unter folgendem Link:
Buckenhof:
50€ je 100 Wp, max. 200€
https://buckenhof.vg-uttenreuth.de/umwelt-mobilitaet/umwelt/foerderungen/
Coburg:
Förderung von max. 250€ pro Anlage
Diessen:
100€ Pro Haushalt
https://www.diessen.de/rathaus-gemeinde/service-leistungen/stecker-solaranlagen
Forchheim:
100€ je angefangene kWp, max. 400€
Fürth:
100€ pauschale Förderung
https://www.infra-fuerth.de/privatkunden/produkte/solar/balkonkraftwerk
Großenseebach:
max. 50€ Pauschal
Günzburg:
Pauschal 100€ pro Anlage
Höchstadt:
Einmalig 50€ pauschal
Ingolstadt:
200€ pauschale Förderung
Marloffstein:
50€ pro Wp, max. 200€
https://marloffstein.vg-uttenreuth.de/umwelt-mobilitaet/umwelt/foerderungen/photovoltaikanlagen/
München:
40ct/Wp, Bedeutet bis zu 240€ je Mini-PV-Anlage in München
https://stadt.muenchen.de/infos/foerderprogramm-klimaneutrale-gebaeude.html
Moosburg:
50% der Nettoanschaffungskosten, max. 200€
https://www.moosburg.de/foerderprogramm-fuer-solarstrom-nav
Peiting:
max. 120€ Förderung je Anlage
https://www.peiting.de/foerderung-von-balkonkraftwerken-im-markt-peiting/
Penzberg:
75€ bis 300Wp, 100€ bis 600Wp
Spardorf:
50€ pro Wp, max. 200€
https://spardorf.vg-uttenreuth.de/umwelt-mobilitaet/foerderungen/solarenergie/
Unterschleißheim:
25% der Anschaffungskosten, max. 200€
Uttenreuth:
50€ pro 100Wp, max. 200€
https://uttenreuth.vg-uttenreuth.de/umwelt-mobilitaet/umwelt/foerderungen/
Vilseck:
bis 300W, 100€ pauschal. Bis 600W, 150€ pauschal
https://www.vilseck.de/pdf/foerderrichtlinie_balkon-pv-anlagen_endfassung_dez2022.pdf
Weilheim in Oberbayern:
25% der Anschaffungskosten, max. 200€
Berlin
Balkonkraftwerk Förderung Berlin
Förderung bis zu 500€ pro Gerät.
Das passende Stecker PV Kraftwerk finden Sie hier!
Voraussetzungen Checkliste:
- Mit der zu fördernden Maßnahme wurde noch nicht begonnen, bevor die IBB Business Team (IBT) bestätigt hat, dass der Antrag eingegangen ist und mit dem Vorhaben auf eigenes Risiko begonnen werden darf (Eingangsbestätigung)
- Bewilligte Maßnahmen müssen innerhalb eines Jahres ab Datum des Bescheids der IBT begonnen werden.
- Die Anlage muss mindestens drei Jahre ab Abschluss der Maßnahme verwendet werden. Wird das Mietverhältnis innerhalb dieser Zeit beendet bestehen folgende Möglichkeiten, um die Zweckbindungsfrist einzuhalten:
- Übernahme durch den Nachmieter
- Mitnahme des Steckersolargeräts
Eine Übergabe oder Mitnahme muss der IBT per E-Mail mitgeteilt werden.
Kann die Zweckbindungsfrist nicht eingehalten werden, muss der Zuwendungsempfangende die IBT per E-Mail informieren und die Zuwendung zurückzahlen.
- Maximale Ausgangsleistung von 600 W
- Anmeldung bei der Stromnetz-Berlin GmbH1.
- Registrierung der PV-Plug Anlage im Marktstammdatenregister.
- Betrieb unterliegt den Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 und VDE AR-N 4105
- Zustimmung des Wohnungseigentümers
Weitere Informationen:
https://www.ibb-business-team.de/steckersolargeraete/
Anmeldung Balkonkraftwerk Berlin:
https://www.stromnetz.berlin/einspeisen/balkonsonne1
Antragsstellung zur Förderung eines Balkonkraftwerks in Berlin:
https://www.ibb-business-team.de/solarplus
Brandenburg
Balkonkraftwerk Förderung Brandenburg
Brandenburg bietet derzeit keine Förderung für Balkonkraftwerke. Dies kann sich natürlich jederzeit ändern. Aktuelle Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Weitere Informationen:
Bremen
Balkonkraftwerk Förderung Bremen
Brandenburg bietet derzeit keine Förderung für Balkonkraftwerke. Dies kann sich natürlich jederzeit ändern. Aktuelle Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Weitere Informationen:
Anmeldung Balkonkraftwerk Bremen:
https://hausanschluss.wesernetz.de/appDirect/Kundenmarktplatz/index.html
Hamburg
Balkonkraftwerk Förderung Hamburg
Eine Förderung für Balkonkraftwerke von der Stadt Hamburg ist aktuell leider nicht bekannt. Für eine aktuelle Auskunft empfehlen wir den Besuch der Internetseite der Stadt:
Weitere Informationen:
https://www.hamburg.de/energielotsen/beratung/15147914/faqs-photovoltaikanlagen-pflicht/
Hessen
Balkonkraftwerk Förderung Hessen
Hessen bietet in einzelnen Kreisen, Gemeinden oder Städten Förderprogramme an. Folgend finden Sie einige Beispiele. Sollte Ihre Region nicht aufgeführt sein, informieren Sie sich am schnellsten auf der Internetseite der Zuständigen Stadt, Gemeinde oder des Zuständigen Kreises.
Die passende Mini PV Anlage finden Sie hier!
Darmstadt:
pauschal 200€ je PV-Modul bis 2 Modulen, max. 50% der Anschaffungskosten
Lampertheim:
60% der anerkannten Maßnahmenkosten, max. 500€
Main-Taunus-Kreis:
Derzeit sind die Fördermittel ausgeschöpft. Dennoch ist ein Blick auf die Internetseite des Main-Taunus-Kreises empfehlenswert, da ggf. neue Fördergelder freigegeben werden könnten:
https://www.mtk.org/Forderung-Mini-PV-Module-10429.htm
Wiesbaden:
bis 3kWp, pauschal 300€
https://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/umwelt/energie/ueberblick.php
Mecklenburg-Vorpommern
Balkonkraftwerk Förderung Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern bietet eine Förderung bis zu 500 € pro steckfertiger PV-Anlage und Wohneinheit für Anschaffung und Installation der PV-Anlage. Maximal jedoch in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn diese unter 500 € liegen.
Das passende Balkonkraftwerk finden Sie hier!
PV-Anlage mit Kauf nach dem 07.11.22 können gefördert werden.
Derzeit noch verfügbare Mittel für Mieter:innen: 4.855.500,00 € für 9.711 mögliche Anträge für noch 1.145 Tage.
E-Mail Anträge werden nicht angenommen! Der Antrag muss postalisch eingereicht werden
Anlage hat eine Leistung zwischen 200W und 600W
Voraussetzungen Checkliste:
- Förderungen werden nur für eine Anlage je Wohneinheit bewilligt.
- Förderung aus anderen Programmen ist zulässig, wenn sie in anderen Programmen zugelassen ist. Die insgesammte Förderung darf jedoch die Gesamtkosten der Anschaffung nicht überschreiten.
- Gefördert werden nur steckfertige PV-Anlagen, welche eine Leistung zwischen 200W und 600W aufweisen.
- Wohneinheit in Mecklenburg-Vorpommern.
- Gefördert werden nur Neuanschaffungen
- Kauf muss nach der Veröffentlichung der zu Grunde liegenden Vorschrift liegen. Das aktuelle Datum kann dem Link unter „Weitere Informationen“ dem Schriftstück „Richtlinie“ unter dem Punkt „Rechtsgrundlage“ entnommen werden.
- Der Antrag darf erst gestellt werden, wenn die Erfolgreiche Anmeldung beim Netzbetreiber und des Marktstammdatenregister erfolgt ist.
Weitere Informationen:
Niedersachsen
Balkonkraftwerk Förderung Niedersachsen
Niedersachsen bietet in Kommunen, Landkreisen, oder Städten verschiedene Förderungen für Balkonkraftwerke oder steckfertige Solaranlagen an. Folgend finden Sie einige Beispiele:
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Braunschweig:
Das Förderprogramm für regenerative Energien in Braunschweig ist ausgeschöpft. Jedoch wird es voraussichtlich ein neues Förderprogramm im nächsten Jahr geben.
Göttingen:
360€ pauschal, 180€ je 300W Solarmodul
Jever:
125€ pro Paneel, bei bis zu 2 Paneelen. (250€)
https://www.stadt-jever.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-wohnen/foerderung-von-balkonkraftwerken/
Lüneburg:
30% der Investitionskosten werden gefördert.
https://www.lueneburg-klimaschutz.de/klimafonds/
Norden:
Förderung in Höhe von 100€
https://www.norden.de/Umwelt-Verkehr/Klimaschutz/Förderprogramme
Oldenburg:
Förderung von 200€ bei Balkon-Anlagen zwischen 600W und 799W und 250€ bei 800W Balkonkraftwerken.
Samtgemeinde Scharnebeck:
Pauschale Förderung von 75€ pro Mini-PV-Anlage
https://klimaschutz-scharnebeck.de/samtgemeinde-foerdert-balkonkraftwerke/#more-376
Wunstorf:
Pauschale Förderung von 250€ für ein Balkonkraftwerk
Nordrhein-Westfalen
Balkonkraftwerk Förderung Nordrhein-Westfalen
Förderungen in Nordrhein-Westfalen werden im Kreis vergeben. Weitere Informationen können unter den einzelnen Internetseiten des Kreises entnommen werden.
Die passende Mini-Solaranlage finden Sie hier!
Im Beispiel Köln werden bis zu 300€ pro Wohn- / Gewerbeeinheit und bis zu 600€ für Köln-Pass Inhaber:innen gewährt.
Weitere Informationen:
https://www.sfv.de/solaranlagenberatung/foerderprogramme/nordrhein-westfalen
Informationen zu PV-Carport und Fassaden PV-Anlagen:
Rheinland-Pfalz
Balkonkraftwerk Förderung Rheinland-Pfalz
Eine Förderung in Rheinland-Pfalz auf Länderebene gibt es aktuell nicht.
Es besteht allerdings die Möglichkeit über einige Gemeinden eine Förderung zu erhalten. Folgend einige Beispiele:
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Buchholz:
300€ plus 50€ pro kWp, max. 500€
https://www.buchholz.de/rathaus/stadtklima/foerderprogramm-stadtklima-buchholz-/
Ingelheim am Rhein:
Pauschal 100€ pro Balkonkraftwerk
Koblenz:
Bis zu 20% der Kosten, maximal Förderung von 70€ je Modul (max. 2 Module)
https://www.koblenz.de/umwelt-und-planung/klimaschutz/500-daecher-programm/#accordion-2-0
Mainz:
Förderung von max. 50% der Investitionssumme, maximal 400€
https://www.mainzer-stadtwerke.de/nachhaltigkeit/klimaschutz/photovoltaik-foerderprogramm
https://www.mainzer-netze.de/strom/netzeinspeisung/anmeldung-und-faqs-mikro-balkon-pv
Pirmasens:
Pauschal 75€ für Anlagen bis 325W, 150€ für Anlagen bis 600W
https://www.stadtwerke-pirmasens.de/de/Service/Aktionen-Foerderungen/#foerderung
Urmitz:
100€ je Modul, maximal 2 Module, max. 600W
https://www.stadtwerke-pirmasens.de/de/Service/Aktionen-Foerderungen/
Weitere Informationen:
https://www.energie-solar-erfahrungen.de/balkonkraftwerk/foerderung-rheinland-pfalz
Saarland
Balkonkraftwerk Förderung Saarland
Das Saarland bietet derzeit keine spezielle Förderung für Steck-Solaranlagen. Wir empfehlen dennoch einen Besuch der Städtischen Internetseite für aktuelle Informationen.
Weitere Informationen:
https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/energie/foerderprogramme/foerderprogramme_node.html
Sachsen-Anhalt
Balkonkraftwerk Förderung Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt bietet derzeit keine spezielle Förderung für Stecksolaranlagen. Wir empfehlen dennoch einen Besuch der Städtischen Internetseite für aktuelle Informationen.
Weitere Informationen:
https://mwu.sachsen-anhalt.de/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik#c329041
Sachsen
Balkonkraftwerk Förderung Sachsen
Derzeit noch verfügbare Mittel für Mieter:innen: 2.304.000,00 € für 7680 mögliche Anträge für noch 384 Tage. (Stand 04.12.23)
Das passende Balkonkraftwerk finden Sie hier!
Mittel für Eigentümer wurden aufgebraucht.
Ausgezahlt wird hier ein Festbetrag von 300€
Die Beantragung erfolgt nach der Umsetzung des Vorhabens.
Voraussetzungen Checkliste:
- Mini-PV-Anlage wurde nicht vor dem 22. Juni 23 gekauft
- Balkonkraftwerk hat eine Mindestleistung von 300Wp
- Steck PV Anlage überschreitet nicht die Grenzen der technischen Norm der VDE-AR-N 4105
- Die Wohneinheit muss sich im Bundesland Sachsen befinden
- Je Anlage, Antragsteller und Wohneinheit kann 1 Antrag gestellt werden.
- Die Anlage wurde bei einem gewerblichen Händler erworben.
- Eine bezahlte Rechnung muss vorgelegt werden
- Die Anmeldung bei dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur ist erfolgt.
- Eine Zustimmung des Mieters für die Installation des Balkonkraftwerks liegt vor.
- Mit der PV-Anlage wird keine Wirtschaftliche Tätigkeit ausgeführt.
- Der Nutzer erhält keine Vergütung für die Einspeisung in das Stromnetz.
- Für das Balkonkraftwerk wurde keine Förderung anderer öffentlicher Stellen bewilligt.
Weitere Informationen:
https://www.sab.sachsen.de/balkonkraftwerke-stecker-pv-anlagen
Schleswig-Holstein
Balkonkraftwerk Förderung Schleswig-Holstein
Das passende Balkonkraftwerk finden Sie hier!
Förderung bis zu 200 €. Der Betrag erhöht sich um bis zu 150 € unter folgenden Voraussetzungen:
- Bürgergeld gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Bürgergeld in der aktuellen Fassung
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß SGB Zwölftes Buch (XII), Sozialhilfe in der aktuellen Fassung
- Wohngeld in Form eines Zuschusses zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum gemäß Wohngeldgesetz in der aktuellen Fassung
- Insgesamt darf die Förderung 50% der förderfähigen Gesamtkosten (Anschaffung-, Installations- und Anschlusskosten) nicht übersteigen.
Antragsberechtigt sind Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein (, sowie gemeinnützige Organisationen gemäß § 52 der Abgabenordnung der jeweils geltenden Fassung mit Sitz in Schleswig-Holstein).
Voraussetzungen Checkliste:
- Geräte müssen über ein CE-Kennzeichen verfügen und die Vorgaben der VDE-AR-N 4105 erfüllen
- Die Anlage wurde im Marktstammdatenregister angemeldet.
- Für den mit der steckfertigen PV-Anlage erzeugten Strom darf keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden.
- Die Installation und der Betrieb erfolgt erfolgt nach der DIN VDE V 0100-551-1
- Für den Anschluss an Endstromkreise sind Energiesteckvorrichtungen nach DIN VDE V 0628-1 erforderlich.
- Standort der geförderten Maßnahme muss in Schleswig-Holstein liegen
- Der antragsberechtigten Person wurde keine Förderung anderer Stellen in Schleswig-Holstein bewilligt. Pro Haushalt ist ein Förderantrag zulässig.
- Es darf sich nicht um eine Reparatur, einen Eigenbau, einen Prototypen oder eine Ersatzbeschaffung handeln.
- Es werden ausschließlich Neuanschaffungen gefördert
- Zu behör und Anbauteile werden nicht gefördert.
- Kaufdatum (verbindliches Bestelldatum) muss nach dem 16.01.23 liegen. Das Kaufdatum darf nicht nach dem Datum der Antragstellung liegen
- Im Falle der Antragstellung für eine Mietwohnung muss die Zustimmung des Vermieters vorliegen.
Weitere Informationen:
Die Beantragung erfolgt über das Onlineportal:
https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_Klima
Richtlinie zur Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen:
Thüringen
Balkonkraftwerk Förderung Thüringen
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In Thüringen haben derzeit vereinzelt Regionen eine Förderung für Balkonkraftwerke. So hat die Stadt Jena ein Förderprogramm für Balkon-PV gestartet. Dort finden sich in zwei Fördertöpfen jeweils 50.000 Euro. Der Umfang der jeweiligen Förderung richtet sich nach der Bedürftigkeit der Antragsstellenden.
Es lohnt sich immer ein Blick auf die Internetseite der Stadt, dem Kreis oder der Zuständigen Kommune.
Weitere Informationen:
https://www.thega.de/themen/erneuerbare-energien/servicestelle-solarenergie/balkonkraftwerk/